-
Jeder Hundeführer transportiert die Hundekotsäcke selber bis zum nächsten Posten, dort stehen Abfalleimer zur Verfügung.
-
Die Punkte der Postenhelfer sind verbindlich.
-
An den Posten darf kein Zwang angewendet werden, Missachtungen werden gemeldet und führen zur Disqualifikation.
-
Hunde müssen mindestens neun Monate alt sein.
-
Im Waldgebiet ist gemäss Jagdinspektorat( Kt. Bern) strickte Leinenpflicht.
-
Versicherung ist Sache der Teilnehmer.